Masern-Impfung wird zur Pflicht

Beschluss des Bundestages: Masern-Impfung wird zur Pflicht

Das Masernschutzgesetz wurde nach einer kontrovers geführten Debatte am 14. November in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen. Laut Bundesministerium für Gesundheit sieht das Gesetz vor, dass alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr bei Aufnahme in Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen oder bei Betreuung durch Tagesmütter die durch die Ständige Impfkommission (StiKO) empfohlene Masern-Impfung vorweisen müssen. Das Gleiche gilt auch für das Personal dieser Betreuungseinrichtungen sowie für Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen.

Masern werden häufig als harmlose Kinderkrankheit betrachtet. Tatsächlich können sich bei einer Infektion mit dem hochansteckenden Masern-Virus aber auch gefährliche Komplikationen entwickeln. Ziel des Masernschutzgesetzes ist, Kinder durch Impfung vor der  Infektionskrankheit zu schützen. Durch einen möglichst flächendeckenden Impfschutz in der Bevölkerung sollen dabei gleichzeitig auch diejenigen geschützt werden, die aufgrund ihres Alters oder gesundheitlicher Gründe (noch) nicht geimpft werden können.

Die einfachste und verlässlichste Überprüfung einer Impfung gegen Masern ist die Kontrolle des Impfausweises. Laut Robert Koch-Institut kann nach zweimaliger Impfung von einer Immunität ausgegangen werden. Als alternativer Nachweis der Immunität ist laut Gesetz auch ein ärztliches Attest zulässig. Neueren Forschungserkenntnissen zufolge scheint der Immunschutz gegen das Masern-Virus auf einem komplexen Zusammenspiel von zellulären und löslichen Komponenten des Immunsystems zu beruhen. Aus diesem Grund gibt es bislang keine allgemein gültige Empfehlung, wie die Immunität einer Person gegenüber dem Masern-Virus bestimmt werden kann. Allerdings werden in einigen Publikationen Masern-Virus-spezifische IgG-Antikörpertiter beschrieben, bei denen anzunehmen ist, dass der Patient immun gegen Masern ist [1, 2, 3, 4]. In der Regel werden IgG-Titer ab einer Konzentration von 200 mIU/ml als ausreichend protektiv bewertet. Jedoch kann die Immunantwort sehr individuell ausgeprägt sein und nicht alle Patienten mit einem Titer von wenigstens 200 mIU/ml weisen zwingend auch einen Schutz gegen Masern auf.

Serologische Tests,  die zur Bestimmung der  Immunität gegen das Masern-Virus anhand der IgG-Antikörperkonzentration eingesetzt werden, müssen bezogen auf das 3. Internationale Standardserum NIBSC 97/648 kalibriert sein. Nur so lassen sich die Untersuchungsergebnisse anhand des Richtwertes von 200 mlU/ml interpretieren. Der EUROIMMUN-Anti-Masern-Viren-ELISA (IgG) erfüllt dieses Kriterium und ermöglicht so, den Immunstatus eines Patienten einzuschätzen [5]. So ist bei einem Anti-Masern-Virus-IgG-Titer unter 150 IE/l ein fehlender Immunschutz anzunehmen,  während Antikörpertiter über 200 IE/l die Annahme einer ausreichenden Immunität rechtfertigen.

Besteht trotz aller präventiven Maßnahmen dennoch der Verdacht auf eine akute Masern-Virus-Infektion, so gilt nach Angaben des Robert Koch-Instituts neben dem Erreger-Direktnachweis der Nachweis virusspezifischer IgM-Antikörper als schnellstes und sicherstes Diagnostikverfahren. Der EUROIMMUN-Anti-Masern-Viren-NP-ELISA IgM verwendet als Substrat virusspezifische Nukleoproteine, die im Vergleich zu Viruslysat einen spezifischeren Nachweis von Anti-Masern-Virus-IgM ermöglichen. Ergänzend kann auch die Aviditätsbestimmung von IgG-Antikörpern hilfreich für die Masern-Diagnostik sein (Anti-Masern-Viren-ELISA IgG Avidität). Insbesondere der Nachweis hochavider Antikörper gilt als Auschlusskriterium für eine akute Masern-Virus-Infektion.

Quellen:

  1. Poethko-Müller C et al. Seroprevalence of measles-, mumps- and rubella-specific IgG antibodies in German children and adolescents and predictors for seronegativity. PLoS One 7(8):e42867 (2012).
  2. Tischer A et al. Vaccinated students with negative enzyme immunoassay results show positive measles virus-specific antibody levels by immunofluorescence and plaque neutralisation tests. J Clin Virol 38(3): 204-9 (2007)
  3. Siennicka J et al. The significance for epidemiological studies anti-measles antibody detection examined by enzyme immunoassay (EIA) and plaque reduction neutralization test (PRNT) Przegl Epidemiol 68(3): 417-20, 527-9 (2014)
  4. World Health Organization. Manual for the Laboratory-based Surveillance of Measles, Rubella and Congenital Rubella Syndrome. Immunization, Vaccines and Biologicals. 3rd Edition, June 2018.
  5. EUROIMMUN Arbeitsanleitung. Anti-Masern-Viren-ELISA (IgG), Bestellnummer EI 2610-9601 G

 

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